Der EVZ ist viel mehr als jeder Einzelne von uns, mehr als zwei Farben, mehr als Meister 97/98 und Cupsieger 18/19. Der EVZ gehört zu Zug und zur Zentralschweiz. Seit 1967 durfte die EVZ Familie viele Hochs und Tiefs, viele schöne, aber auch schwierige Momente miteinander erleben, wie das Video unten zeigt. Gemeinsam werden wir auch die aktuellen Herausforderungen meistern - ZÄME KÄMPFE FÜR DE EVZ!
Bereits im Oktober informierten wir unsere Saisonkarteninhaberinnen und -inhaber in einem Schreiben darüber, dass wir Ende der Qualifikationsphase eine finale Abrechnung der Spielbesuche vornehmen können. In einem aktuellen Schreiben wurden Sie nun darüber informiert, welche Möglichkeiten für eine Rückerstattung Ihrer Saisonkarte oder einen Verzicht auf diese bestehen. Hierbei gilt für uns der Grundsatz, dass dem Wert der Saisonkarte eine Leistung gegenübersteht. Diese Leistung konnten wir Ihnen gegenüber nicht erbringen, daher haben Sie Anrecht auf eine anteilige Rückerstattung. Die Corona-Pandemie hat viele Menschen stark getroffen, viele müssen selbst einen finanziellen Schaden bewältigen. Auch wenn wir für jeden einzelnen Verzicht auf Rückerstattung dankbar sind und uns dieser hilft, so erwarten wir dies nicht.
Wir bieten Ihnen folgende Optionen an, aus welchen Sie frei wählen können:
Die Berechnung des jeweiligen Anspruchs auf Rückvergütung basiert auf der Gesamtzahl der Heimspiele (26) der Qualifikationsphase, abzüglich der Anzahl der Heimspiele, welche besucht werden durften. Wenn Sie im Oktober 2020 also beispielsweise zwei Spiele in der BOSSARD Arena besuchen durften, haben Sie Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung von 24 Spielen.
Wir freuen uns über jeden einzelnen Beitrag im gemeinsamen Kampf, den wirtschaftlichen Schaden für den EVZ zu begrenzen! Als Zeichen der Wertschätzung und als Erinnerung an die grosse Solidarität in dieser schwierigen Zeit werden die Namen aller, die komplett oder teilweise auf die Rückerstattung verzichten, auf einer «Solidaritäts-Wand» in der BOSSARD Arena verewigt.
Die Solidaritäts-Wand mit den Namen aller Saisonkarteninhaberinnen und -inhabern, welche auf ihren Rückforderungsanspruch ganz oder teilweise verzichtet haben, wird direkt bei der Garderobe der 1. Mannschaft des EVZ gestaltet. So werden die Spieler heute und in Zukunft immer daran erinnert, dass sie gemeinsam mit ihren Fans für Zug und die ganze Region kämpfen.
Kann ich meinen Rückforderungsanspruch als Anzahlung für die Saisonkarte 2021/22 nutzen?
Ja, die Gutschrift auf das Guthabenkonto kann dafür verwendet werden.
Verliere ich meinen Platz bei einer teilweisen oder vollständigen Rückerstattung?
Nein, Ihr Vorkaufsrecht bleibt bestehen.
Ist meine Saisonkarte noch gültig, falls im Verlauf der aktuellen Saison noch Spiele mit Zuschauern erlaubt werden (z.B. in den Playoffs)?
Ja, Ihre Saisonkarte behält bis Ende der Saison 2020/21 ihre Gültigkeit.
Wann erhalte ich das Geld zurück?
Wenn Sie eine Auszahlung wünschen, werden Sie Ihren Anspruch der Rückvergütung bis Ende Mai 2021 zurückerhalten.
Was passiert, wenn ich keine Option auswähle?
Ihr Anspruch auf Rückvergütung wird Ende Saison auf Ihr Guthabenkonto überschrieben und kann für Käufe in unserem Ticketshop verwendet werden (Aboverlängerung oder Einzeltickets).
Wie berechnet sich das Guthaben, worauf ich einen Rückforderungsanspruch erhalte?
Für Spiele aus der Saison 2020/21, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, gewährt Ihnen der EVZ ein Guthaben.
Dieses berechnet sich aus dem Kaufpreis der Saisonkarte, geteilt durch 26 (Anzahl Spiele Qualifikationsrunde). Dieser Betrag pro Spiel, wird mit den Anzahl Spielen, welche Sie nicht besuchen durften, multipliziert.
Ich bin Inhaber einer Saisonkarte, die ich nicht selber (über meinen Account) gekauft habe. Kann ich die Rückerstattung beantragen?
Nein, ein allfälliges Guthaben kann nur jener Person gutgeschrieben werden, die als Rechnungsempfänger auftritt.
Kann ich das Guthaben für Konsumationen in der Gastronomie oder beim Kauf von Fanartikel verwenden?
Nein, das Guthaben aus dem Ticketerwerb kann leider nicht für andere Unternehmensbereiche verwendet werden.
Wenn ich auf die Rückerstattung verzichte, erhalte ich einen Spendennachweis?
Nein, ein Spendennachweis kann leider nicht ausgestellt werden, da Spenden an die EVZ Sport AG steuerlich nicht abzugsfähig sind.
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