Entscheid Bewilligung Grossanlässe

EVZ
Mittwoch, 02.09.2020 // 16:02 Uhr

Nach der heutigen Bundesratssitzung sind die Bewilligungskriterien für Grossveranstaltungen ab Oktober bekannt. Der EVZ wird nun das bestehende Schutzkonzept finalisieren und die Bewilligung für die Meisterschaftsspiele der National League- und Swiss League-Saison 2020/21 beim Kanton beantragen.

Grossveranstaltungen dürfen ab dem 1. Oktober 2020 wieder durchgeführt werden, wenn sie eine Bewilligung des Kantons haben. Der Bundesrat hat nach Rücksprache mit den Kantonen und Verbänden an seiner Sitzung vom 2.9.2020 Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt. Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden. Dabei sind strenge Vorgaben zu beachten. So gilt mit wenigen Ausnahmen eine Sitzplatzpflicht, und Personenströme müssen klar geregelt werden. Für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussballligen gelten zudem Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen. Die Kantone können Bewilligungen widerrufen, wenn die epidemiologische Entwicklung sich verschlechtert.

Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht. Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden, sowohl in Freiluftstadien wie in Hallen. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden. Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht. Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden. Die Vorgaben orientieren sich an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League bzw. der Swiss Ice Hockey Federation.

Für Fussball- und Eishockeyprofiligen gelten neu die folgenden Regeln:

  • nur Sitzplätze in den Stadien
  • Maskenpflicht für alle
  • maximal zwei Drittel der Sitzplätze besetzt
  • Konsumation nur sitzend
  • Keine Platzkontingente für Gästefans
  • Regelverstoss wird geahndet

>> Zur Medienmitteilung des Bundes

 

Statement National League & Swiss League
Die National League & Swiss League nimmt zur Kenntnis, dass dem Wunsch nach Spielen mit voller Sitzplatzkapazität nicht vollumfänglich entsprochen wurde – wenn auch eine einheitliche Regelung für Hallen und Freiluftstadien gefunden werden konnte. Die wirtschaftliche Situation der Eishockey-Clubs bleibt daher unter den gegebenen Bedingungen mit Start der Saison im Oktober weiter prekär, auf Club-Seite werden Verluste im 7-stelligen Bereich zu erwarten sein. Um das Fortbestehen des professionellen Schweizer Eishockeys zu sichern, sind die Clubs der National League & Swiss League unbedingt auf Finanzhilfen der öffentlichen Hand angewiesen. Die National League & Swiss League dankt dem Bundesrat für die Chance, die entwickelten Schutzkonzepte anzuwenden und zusammen mit den Clubs umzusetzen. Das gemeinsam aufgebaute Vertrauen zwischen den Bundesbehörden, Kantonen, Ligen und Clubs bildet die Basis für eine Rückkehr zu einer «neuen Normalität» in den Eishockeystadien der National League und Swiss League.

>>  Zum Newsbeitrag der Liga

 

Weiteres Vorgehen
Aufgrund der nun bekannten Anforderungen an Grossveranstaltungen wird der EVZ in den nächsten Tagen und Wochen das bestehende Schutzkonzept finalisieren und die Bewilligung für die Meisterschaftsspiele der National League- und Swiss League-Saison 2020/21 in der BOSSARD und Academy Arena beim Kanton beantragen. Fakt ist, dass wir aufgrund der geltenden Beschränkungen und nach dem Umbau der Stehplatzsektoren zu Sitzplatzsektoren bereits 22% der Gesamtkapazität verlieren. Durch die zusätzliche Reduktion auf zwei Drittel aller Sitzplätze sind wir bei rund 3'800 zugelassenen Zuschauern - bei einer normal möglichen Gesamtkapazität von 7'200 - pro Spiel in der BOSSARD Arena, falls entsprechend vom Kanton bewilligt. Der EVZ hat den Saisonkartenverkauf bei rund 6'000 gestoppt. Mit dem heutigen Entscheid werden wir nicht in der Lage sein, sämtlichen Saisonkartenbesitzern die Möglichkeit zu geben, alle Heimspiele zu besuchen. Wir sind mit Hochdruck daran, eine praktikable Lösung auszuarbeiten. Es wird jedoch für alle Einschränkungen geben. Wir danken im Voraus für das entgegengebrachte Verständnis. Für Spiele, für welche aufgrund der Beschränkungen kein Zutritt gewährt werden kann, wird es eine entsprechende Vergütung geben. Informationen zu den Vergütungen, zum finalen Spielplan sowie allen weiteren Massnahmen, welche der EVZ aufgrund des Entscheids der Behörden ergreifen muss, folgen schnellstmöglich.

Wir bitten Sie weiterhin um Verständnis und Geduld für die sehr komplexe und herausfordernde Situation. Gleichzeitig freuen wir uns, dass wir ab Oktober wieder in die Eishockeymeisterschaft starten können, auch wenn es sich dabei natürlich nicht um unser Wunschszenario handelt.

>> Statement von EVZ CEO, Patrick Lengwiler

 

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