Am 2. September hat der Bundesrat die Auflagen für die Durchführung von Grossanlässen bekanntgegeben. Der EVZ hat sein Schutzkonzept entsprechend überarbeitet und beim Kanton Zug eingereicht, die Bewilligung ist noch ausstehend. Trotzdem folgen hiermit einige wichtige Informationen für alle Saisonkarteninhaber zum Saisonstart:
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