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Bodychecks ab Saison 2025/26 erlaubt

Ein Meilenstein für das Schweizer Fraueneishockey: Bodychecks sind ab der nächsten Saison in der PostFinance Women’s League erlaubt.

Im Rahmen der Ligaversammlung der Frauenligen vom Samstag, 3. Mai 2025, wurde eine bedeutende Regelanpassung beschlossen: Ab der kommenden Saison 2025/2026 sind Bodychecks in der PostFinance Women’s League (PFWL) erlaubt. Damit reagiert die Liga auf langjährige Diskussionen und Unklarheiten rund um die bisherige Auslegung von Körperkontakt im Fraueneishockey.

Im Zentrum steht die bisherige Regel 101.1 «Illegal Hit in Women’s Hockey», die in der Praxis immer wieder zu unterschiedlichen Interpretationen geführt hat – sowohl bei Spielerinnen und Trainern als auch bei Offiziellen und Zuschauenden. Zwar war Körperkontakt in gewissen Spielsituationen – insbesondere beim gleichberechtigten Kampf um den Puck – bereits erlaubt, jedoch war die Grenze zu einem strafbaren Check oft unklar.

KOMPLEXE BEURTEILUNGSKRITERIEN BISHER

Ein wesentlicher Grund für die Uneinheitlichkeit in der Regelauslegung liegt im variierenden Spielniveau, der unterschiedlichen Spielgeschwindigkeit sowie in körperlichen Unterschieden wie Grösse, Gewicht und physischer Stärke der Spielerinnen. Was in einer Situation als fair gilt, kann unter anderen Voraussetzungen schnell als gefährlich eingestuft werden. Diese Faktoren erschwerten eine objektive und einheitliche Beurteilung wesentlich.

EIN MUTIGER SCHRITT IN RICHTUNG ZUKUNFT

Die Schweiz schliesst sich mit dieser Anpassung fortschrittlichen Ländern wie Schweden an, wo ein intensiveres Körperspiel im Fraueneishockey zur Realität gehört. Die überarbeitete Regel 101.1 sieht nun folgendes vor:

Illegal Hit in Women’s Hockey
Checks sind grundsätzlich nach denselben Vorgaben wie im Männereishockey erlaubt – mit Ausnahme von sogenannten «open-ice hits», bei denen sich beide Spielerinnen in entgegengesetzter Richtung bewegen (Nord-Süd-Richtung). Solche Checks werden weiterhin mit einer kleinen Strafe oder einer grossen Strafe inkl. automatischem Restausschluss geahndet.

GELTUNGSBEREICH DER NEUEN REGELUNG

Die neue Regelauslegung kommt ausschliesslich in der PostFinance Women’s League zur Anwendung. Dies betrifft auch die Ligaqualifikation zwischen der PFWL und der SWHL-B.

Im Rahmen des National Cups wird die neue Interpretation nur dann angewendet, wenn zwei Teams der PFWL direkt aufeinandertreffen. In allen anderen Partien gilt weiterhin die bisherige Regel 101.1.

STARKE STIMMEN BEGRÜSSEN DIE NEUERUNG

Lara Stalder, Captain des EVZ und langjährige Leistungsträgerin des Schweizer Nationalteams, zeigt sich begeistert: «Die Anpassung der Regeln zum Körperspiel, wie in Schweden, bringt mehr Klarheit, bereitet Spielerinnen besser auf internationale Wettbewerbe vor und zeigt einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung des Fraueneishockeys in der Schweiz. Ebenfalls ist es wichtig für die Olympia-Vorbereitung und hilft zudem Verletzungen zu reduzieren, da es zu mehr Aufmerksamkeit und Körperspannung während des Spiels führt.»

Was am letzten Samstag beschlossen wurde, ist mehr als eine reine Regelanpassung – es markiert einen wichtigen Entwicklungsschritt für das Fraueneishockey in der Schweiz. Mit der neuen Auslegung zeigt der Schweizer Frauensport Offenheit für Veränderung und passt sich internationalen Standards an. Die kommende Saison verspricht dadurch mehr Klarheit im Spiel, gesteigerte Intensität und neue Impulse für die PostFinance Women’s League.


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