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AGB EVZ Gastro AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVZ Gastro AG

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Die EVZ Gastro AG, Weststrasse 11, 6303 Zug, Schweiz, betreibt verschiedene Gastronomie-, Catering- und Veranstaltungsangebote.

Kontaktdaten:
EVZ Gastro AG
Weststrasse 11
6303 Zug
Schweiz

Telefon: +41 41 725 31 71
E-Mail: info@evz.ch

Nachfolgend wird die EVZ Gastro AG als„EVZ Gastro“ bezeichnet. Natürliche und juristische Personen, welche mit der EVZ Gastro eine vertragliche Beziehung eingehen oder deren Leistungen in Anspruch nehmen, werden nachfolgend als„Kunden“ bezeichnet.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend„AGB“, gelten insbesondere für:

  • Restaurant- und Tischreservationen;
  • Reservationen mit Kreditkartengarantie;
  • Vorbestellungen von Speisen und Getränken;
  • Vorauszahlungen und Onlinezahlungen;
  • Menüs, Packages und Hospitality-Leistungen;
  • Veranstaltungen und Tickets;
  • Catering- und Eventdienstleistungen;
  • Abhol- und Abgabeangebote;
  • weitere gastronomische Produkte und Dienstleistungen der EVZ Gastro.

Die AGB gelten für sämtliche Betriebe und Geschäftsbereiche der EVZ Gastro, sofern für einen bestimmten Betrieb, ein Angebot, eine Veranstaltung oder eine Dienstleistung keine abweichenden oder ergänzenden Bedingungen vereinbart oder kommuniziert werden. Abweichende Bedingungen, die im jeweiligen Angebot, im Bestell- oder Reservationsprozess, in einer Auftragsbestätigung, einem individuellen Vertrag oder einer Veranstaltungsvereinbarung ausdrücklich ausgewiesen werden, gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern die EVZ Gastro deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Verbindliche Fassung der AGB

Es gilt diejenige Fassung dieser AGB, welche im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war und dem Kunden im Rahmen des Reservations-, Bestell- oder Vertragsabschlusses zugänglich gemacht wurde. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf den Internetseiten der EVZ Gastro beziehungsweise ihrer Betriebe publiziert. Eine schriftliche oder elektronische Ausgabe kann bei der EVZ Gastro angefordert werden. Die EVZ Gastro ist berechtigt, diese AGB jederzeit für zukünftige Vertragsabschlüsse anzupassen. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben davon grundsätzlich unberührt.

3. Angebote und Leistungsumfang

Die EVZ Gastro erbringt ihre Leistungen professionell und sorgfältig nach Massgabe dieser AGB sowie der jeweiligen Reservations-, Bestell-, Auftrags- oder Vertragsbestätigung.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich insbesondere aus:

  • dem jeweiligen Onlineangebot;
  • der Reservations- oder Bestellbestätigung;
  • einer individuellen Offerte;
  • einer Auftragsbestätigung;
  • einem Catering- oder Veranstaltungsvertrag;
  • ergänzenden betriebsspezifischen Bedingungen;
  • weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen der EVZ Gastro und dem Kunden.

Abbildungen, Fotografien und Beschreibungen von Speisen, Getränken, Räumlichkeiten, Einrichtungen oder anderen Leistungen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen in der Darstellung, Anrichtung, Zusammensetzung oder Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und den wesentlichen Charakter der vereinbarten Leistung nicht verändern. Die Verfügbarkeit von Produkten, Räumlichkeiten, Sitzplätzen und Dienstleistungen bleibt vorbehalten.

4. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Produkten, Dienstleistungen, Reservationen, Menüs, Packages, Tickets oder sonstigen Angeboten auf den Onlineplattformen der EVZ Gastro stellt grundsätzlich eine Einladung an den Kunden dar, eine Reservation, Bestellung oder Buchung abzugeben.

4.1 Reservationen

Bei Reservationen, die einer Bestätigung durch die EVZ Gastro bedürfen, kommt der Vertrag mit der elektronischen oder schriftlichen Reservationsbestätigung durch die EVZ Gastro zustande.

Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung stellt nur dann bereits eine verbindliche Reservationsbestätigung dar, wenn dies aus dem Inhalt der Nachricht ausdrücklich hervorgeht.

4.2 Vorbestellungen und Vorauszahlungen

Bei online angebotenen Vorbestellungen und vorausbezahlten Leistungen kommt der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Bestell- und Zahlungsvorgangs sowie der anschliessenden elektronischen Bestellbestätigung zustande.

4.3 Individuelle Angebote, Veranstaltungen und Caterings

Bei individuellen Angeboten, Veranstaltungen und Cateringdienstleistungen kommt der Vertrag durch die schriftliche Annahme der Offerte, die Unterzeichnung einer Vereinbarung, die elektronische Auftragsbestätigung oder die Leistung einer vereinbarten Anzahlung zustande. Massgebend sind die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen.

4.4 Offensichtliche Fehler

Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Preis- oder Übermittlungsfehler begründen keinen Anspruch auf Erbringung der Leistung zum fehlerhaft angegebenen Preis.

Stellt die EVZ Gastro nach Vertragsabschluss einen offensichtlichen Fehler fest, informiert sie den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann die Leistung zu den korrigierten Bedingungen bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Reservation, Bestellung oder Buchung vollständige, aktuelle und korrekte Angaben zu machen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Vor- und Nachname beziehungsweise Firmenname;
  • E-Mail-Adresse;
  • Telefonnummer;
  • Rechnungs- und gegebenenfalls Lieferadresse;
  • Anzahl der Gäste beziehungsweise Teilnehmenden;
  • gewünschtes Datum und gewünschte Uhrzeit;
  • Zahlungsinformationen;
  • besondere Anforderungen;
  • relevante Informationen zu Allergien und Unverträglichkeiten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Reservations-, Bestell- oder Auftragsbestätigung nach Erhalt zu kontrollieren und allfällige Fehler unverzüglich der EVZ Gastro zu melden.

Während der Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Leistung muss der Kunde über die von ihm angegebenen Kontaktdaten erreichbar sein, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist. Nachteile und zusätzliche Kosten, die aufgrund falscher, unvollständiger oder verspätet übermittelter Angaben des Kunden entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit er diese zu vertreten hat.

6. Restaurant- und Tischreservationen

Eine Reservation gilt für das bestätigte Datum, die bestätigte Uhrzeit, den angegebenen Betrieb sowie die bestätigte Anzahl Personen. Änderungen der Personenzahl, der Uhrzeit oder anderer Reservationsangaben sind der EVZ Gastro so früh wie möglich mitzuteilen. Änderungen gelten erst als angenommen, wenn sie von der EVZ Gastro bestätigt wurden. Verspätet sich der Kunde, ist die EVZ Gastro so früh wie möglich zu informieren. Ohne entsprechende Mitteilung ist die EVZ Gastro berechtigt, den reservierten Tisch nach einer angemessenen Wartezeit von in der Regel 15 Minuten anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch, Sitzplatz, Bereich oder eine bestimmte Raumaufteilung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die EVZ Gastro kann für ausgewählte Reservationen insbesondere Folgendes verlangen:

  • eine Anzahlung;
  • eine vollständige Vorauszahlung;
  • die Hinterlegung einer Kreditkarte als Garantie;
  • die Bestätigung besonderer Stornierungsbedingungen;
  • die Vereinbarung eines Mindestkonsums;
  • die Bestellung eines Menüs oder Packages.

7. Kreditkartengarantie

Bei ausgewählten Reservationen kann die EVZ Gastro eine gültige Kreditkarte als Garantie verlangen. Sofern im Reservationsprozess nichts anderes angegeben wird, erfolgt bei einer ordnungsgemässen Wahrnehmung der Reservation keine Belastung der Kreditkarte aufgrund der Kreditkartengarantie. Wird eine Reservation nicht innerhalb der kommunizierten Frist storniert, erscheint der Kunde ohne rechtzeitige Stornierung nicht oder reduziert sich die Anzahl der Gäste kurzfristig wesentlich, kann die EVZ Gastro die vorgängig kommunizierte No-Show- oder Stornierungsgebühr über das hinterlegte Zahlungsmittel belasten. Die Höhe beziehungsweise Berechnungsweise der möglichen Belastung wird dem Kunden vor Abschluss der Reservation angezeigt oder in der Reservationsbestätigung mitgeteilt. Kann die Kreditkartengarantie nicht eingerichtet werden oder ist die hinterlegte Kreditkarte ungültig, abgelaufen oder nicht ausreichend gedeckt, kann die EVZ Gastro die Reservation zurückweisen oder nach vorgängiger Information des Kunden aufheben.

8. Vorbestellungen und Vorauszahlungen

Der Kunde kann ausgewählte Speisen, Getränke, Menüs, Packages, Tickets und andere Leistungen vorbestellen und im Voraus bezahlen. Der im Bestellprozess ausgewiesene Gesamtbetrag wird unmittelbar nach Abschluss des Zahlungsvorgangs über das gewählte Zahlungsmittel belastet.

Die Bestellung kann grundsätzlich nur:

  • am bestätigten Datum;
  • zur bestätigten Uhrzeit beziehungsweise innerhalb des angegebenen Zeitfensters;
  • am bestätigten Ort;
  • und gegebenenfalls durch die berechtigte Person

bezogen oder in Anspruch genommen werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig am angegebenen Leistungs-, Abhol- oder Veranstaltungsort zu erscheinen.

Wird eine ordnungsgemäss bereitgestellte Leistung durch den Kunden nicht oder verspätet bezogen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Dies gilt insbesondere für verderbliche oder eigens für den Kunden vorbereitete Speisen und Getränke. Eine verspätete Abholung oder Inanspruchnahme kann die Qualität, Temperatur, Verfügbarkeit oder Nutzbarkeit der Leistung beeinträchtigen. Für entsprechende Beeinträchtigungen, die auf eine vom Kunden verursachte Verspätung zurückzuführen sind, übernimmt die EVZ Gastro im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.

9. Nichtverfügbarkeit und Ersatzleistungen

Kann eine bestellte Leistung oder ein einzelnes Produkt nicht oder nicht vollständig erbracht werden, informiert die EVZ Gastro den Kunden so früh wie möglich.

Die EVZ Gastro kann dem Kunden eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine wesentlich abweichende Ersatzleistung anzunehmen. Akzeptiert der Kunde die angebotene Ersatzleistung nicht, wird der für die nicht verfügbare Leistung bezahlte Betrag vollständig oder anteilsmässig zurückerstattet. Ist nur ein Teil einer Bestellung nicht verfügbar, bleibt die übrige Bestellung grundsätzlich bestehen, sofern deren Erfüllung für den Kunden weiterhin zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

10. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, einschliesslich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

Massgebend ist der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angezeigte beziehungsweise bestätigte Gesamtpreis.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im bestätigten Leistungsumfang enthalten sind, können separat verrechnet werden. Dies gilt insbesondere für:

  • zusätzlich bestellte Speisen und Getränke;
  • Verlängerungen von Veranstaltungen;
  • zusätzliches Personal;
  • Sonderausstattungen;
  • Transport- und Lieferleistungen;
  • Auf- und Abbau;
  • Materialmiete;
  • technische Dienstleistungen;
  • Leistungen externer Anbieter;
  • ausserordentliche Reinigungs- oder Entsorgungsarbeiten.

In Euro oder anderen Fremdwährungen ausgewiesene Beträge dienen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, lediglich der Information. Zahlungen in Fremdwährungen werden nur akzeptiert, wenn dies vorgängig ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Zahlung

Die Zahlung erfolgt über die im jeweiligen Betrieb, Angebot oder Bestellprozess akzeptierten Zahlungsmittel. Die EVZ Gastro ist berechtigt, insbesondere folgende Zahlungsbedingungen vorzusehen:

  • Zahlung vor Ort;
  • vollständige Vorauszahlung;
  • Anzahlung;
  • Kreditkartengarantie;
  • Zahlung gegen Rechnung;
  • Zahlung gemäss individuellem Zahlungsplan.

Bei Zahlung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug kann die EVZ Gastro nach erfolgloser Mahnung:

  • Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen;
  • angemessene Mahn- und Inkassokosten verrechnen;
  • noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten;
  • weitere Reservationen oder Bestellungen ablehnen;
  • vom Vertrag zurücktreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Dabei gelten ergänzend deren technische und vertragliche Bedingungen, soweit diese dem Kunden im Zahlungsvorgang zugänglich gemacht werden. Die EVZ Gastro speichert grundsätzlich keine vollständigen Kreditkartendaten, sofern diese unmittelbar durch einen externen Zahlungsdienstleister bearbeitet werden.

12. Stornierung durch den Kunden

Für die Stornierung gelten die Fristen und Bedingungen, welche dem Kunden im jeweiligen Angebot, Reservations- oder Bestellprozess, in der Bestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung mitgeteilt wurden. Solche besonderen Stornierungsbedingungen gehen den nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen vor.

12.1 Reservationen ohne Vorauszahlung

Reservationen ohne Vorauszahlung können innerhalb der kommunizierten Stornierungsfrist kostenfrei storniert werden. Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen kann die EVZ Gastro eine No-Show- oder Stornierungsgebühr von 50.00 CHF pro Gast erheben.

12.2 Vorausbezahlte Leistungen

Sofern keine abweichenden Bedingungen kommuniziert wurden, können vorausbezahlte Leistungen bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn sowie bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.

Die EVZ Gastro kann dem Kunden aus Kulanz eine Umbuchung, eine Gutschrift oder eine andere Lösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

12.3 Verderbliche und individuell vorbereitete Produkte

Vorbestellte Speisen, Getränke und andere verderbliche oder individuell für den Kunden vorbereitete Produkte können nur storniert werden, wenn die Stornierung innerhalb der im Bestellprozess angegebenen Frist erfolgt. Hat die EVZ Gastro bereits mit der Herstellung oder Vorbereitung begonnen oder wurden Produkte speziell für die Bestellung beschafft, kann eine Rückerstattung ausgeschlossen beziehungsweise um die bereits angefallenen Kosten reduziert werden.

12.4 Übertragung auf eine andere Person

Personalisierte Leistungen, Packages oder Tickets können bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn auf eine andere Person übertragen werden, sofern:

  • im konkreten Angebot nichts anderes bestimmt ist;
  • keine gesetzlichen oder organisatorischen Gründe entgegenstehen;
  • der EVZ Gastro die erforderlichen Angaben rechtzeitig mitgeteilt werden.

Bei nicht personalisierten Vorbestellungen ist eine Übertragung grundsätzlich zulässig, sofern die berechtigte Person die Bestellbestätigung beziehungsweise den erforderlichen Abholnachweis vorweisen kann.

12.5 Massgebender Zeitpunkt

Für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsmitteilung bei der EVZ Gastro massgebend.

Stornierungen haben über den in der Bestätigung angegebenen Stornierungsweg oder in Textform per E-Mail zu erfolgen. Die EVZ Gastro kann dem Kunden die Stornierung elektronisch bestätigen.

13. Änderungen und Stornierungen durch die EVZ Gastro

Die EVZ Gastro ist berechtigt, Reservationen, Bestellungen oder Veranstaltungen aus sachlichen Gründen abzulehnen, anzupassen oder zu stornieren.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • das Angebot oder die vereinbarte Leistung nicht mehr verfügbar ist;
  • eine erforderliche Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig eingeht;
  • die angegebenen Kontakt- oder Zahlungsdaten offensichtlich falsch oder unvollständig sind;
  • begründete Zweifel an der Echtheit der Reservation oder Bestellung bestehen;
  • ein Missbrauchs- oder Betrugsverdacht besteht;
  • der Kunde frühere Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat;
  • der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Hausordnungen oder Weisungen verstösst;
  • Sicherheitsgründe einer Durchführung entgegenstehen;
  • die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden kann.

Kann die EVZ Gastro eine bereits bezahlte Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund nicht erbringen, wird die dafür geleistete Zahlung vollständig oder anteilsmässig zurückerstattet. Storniert die EVZ Gastro eine Leistung aufgrund eines schwerwiegenden Vertragsverstosses des Kunden, richten sich eine allfällige Rückerstattung und weitergehende Ansprüche nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen. Bei nachweislich betrügerischen Bestellungen oder Reservationen behält sich die EVZ Gastro vor, rechtliche Schritte einzuleiten und die zuständigen Behörden zu informieren.

14. Veranstaltungen, Tickets, Packages und Hospitality-Leistungen

Für Veranstaltungen, Tickets, Hospitality-Packages und vergleichbare Leistungen können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten. Diese werden im jeweiligen Angebot, Buchungsprozess oder in der Bestätigung ausgewiesen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen und die für den Zutritt erforderlichen Bestätigungen, Tickets oder Berechtigungsnachweise mitzuführen. Wird eine Veranstaltung verschoben, behält die Buchung grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin, sofern im konkreten Angebot keine andere Regelung vorgesehen ist. Kann oder will der Kunde den Ersatztermin nicht wahrnehmen, richten sich die Umbuchungs- oder Rückerstattungsmöglichkeiten nach den Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Bei Veranstaltungen in der OYM hall gelten zusätzlich die jeweils anwendbare Haus- oder Stadionordnung sowie die Weisungen der zuständigen Sicherheits-, Ordnungs- und Veranstaltungskräfte.

Bei Veranstaltungen an anderen Orten gelten ergänzend die Haus-, Sicherheits- und Veranstaltungsordnungen des jeweiligen Veranstaltungsorts oder Veranstalters.

15. Catering- und Eventdienstleistungen

Für individuell vereinbarte Catering- und Eventdienstleistungen sind in erster Linie die jeweilige Offerte, die Auftragsbestätigung und allfällige besondere Vertragsbedingungen massgebend. Der Kunde hat der EVZ Gastro die definitive Anzahl der Gäste beziehungsweise Teilnehmenden innerhalb der in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegten Frist mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, ist die EVZ Gastro berechtigt, die zuletzt bestätigte Personenzahl der Vorbereitung und Abrechnung zugrunde zu legen. Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach Verfügbarkeit und Bestätigung durch die EVZ Gastro möglich. Reduziert sich die Personenzahl nach Ablauf der vereinbarten Änderungsfrist, kann die zuletzt fristgerecht bestätigte Personenzahl verrechnet werden, soweit entsprechende Vorbereitungen, Bestellungen oder Kosten bereits ausgelöst wurden. Zusätzliche Leistungen und Aufwände, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden nach effektivem Aufwand oder den vereinbarten Ansätzen verrechnet. Bei der Stornierung von Catering- und Eventaufträgen gelten die in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung aufgeführten Stornierungsbedingungen. Fehlen solche Bedingungen, ist die EVZ Gastro berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung nachweislich entstandenen Kosten und erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

15.1 Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, der EVZ Gastro die verbindliche Teilnehmerzahl für die Veranstaltung spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:

  • Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
  • Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt.
  • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

15.2 Annullationsbedingungen

Bestellungen und Reservationen bei der EVZ Gastro sind gemäss Ziff. 5 der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht der EVZ Gastro AG zuzurechnen sind und für welche die EVZ Gastro nicht verantwortlich ist, nicht durchgeführt werden, so behält die EVZ Gastro den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

  • Absage der Veranstaltung 0 – 3 Tage vor dem Termin: 70% gemäss Auftragsbestätigung
  • Absage der Veranstaltung 4 – 14 Tage vor dem Termin: 50% gemäss Auftragsbestätigung
  • Absage der Veranstaltung 14 – 28 Tage vor dem Termin: 30% gemäss Auftragsbestätigung

Im Falle der Durchführung einer gleichwertigen (Leistungsumfang) Veranstaltung durch Dritte während des vereinbarten Zeitraums entsteht dem Gast lediglich eine Umtriebs Entschädigung von 3 – 10 % (je nach Fristigkeit der Annullierung). Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im Restaurant durch, so werden 80% des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder gutgeschrieben.

15.3 Verlängerung des Anlasses

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung an die EVZ Gastro zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die EVZ Gastro AG kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren. Für jede weitere Stunde nach Mitternacht wird CHF 250 pro Stunde verrechnet. Die EVZ Gastro hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

16. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- /Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

17. Leistungen Dritter

Bezieht der Kunde Leistungen, die nicht durch die EVZ Gastro selbst, sondern durch externe Veranstalter, Lieferanten oder Dienstleister erbracht werden, kann die EVZ Gastro entweder als Vertragspartnerin oder lediglich als Vermittlerin auftreten.

Handelt die EVZ Gastro lediglich als Vermittlerin, wird dies dem Kunden im jeweiligen Angebot oder Vertrag mitgeteilt. Der Vertrag über die vermittelte Leistung kommt in diesem Fall direkt zwischen dem Kunden und dem externen Anbieter zustande.

Für die Leistungserbringung gelten ergänzend die Vertragsbedingungen des jeweiligen externen Anbieters, sofern diese dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht wurden. Die EVZ Gastro haftet für die sorgfältige Auswahl und Vermittlung des externen Anbieters im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, nicht jedoch für dessen eigenständige Vertragserfüllung, soweit gesetzlich zulässig.

18. Allergien und Unverträglichkeiten

Die von der EVZ Gastro angebotenen Speisen und Getränke können Zutaten oder Stoffe enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.

Kunden mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind verpflichtet, die EVZ Gastro vor der Bestellung beziehungsweise vor dem Konsum darüber zu informieren und bei Unklarheiten beim Personal nachzufragen. Informationen über deklarationspflichtige Allergene können beim Personal eingeholt werden. Trotz sorgfältiger Arbeitsabläufe kann in gastronomischen Betrieben eine unbeabsichtigte Vermischung beziehungsweise eine Kreuzkontamination mit allergenen Stoffen nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden. Die EVZ Gastro übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde eine bekannte Allergie oder Unverträglichkeit nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt hat. Die Haftung nach zwingendem Recht bleibt vorbehalten.

19. Alkoholische Getränke und Alterskontrolle

Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgen ausschliesslich im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die EVZ Gastro ist berechtigt, vor dem Verkauf, der Abgabe, der Lieferung oder der Übergabe alkoholischer Getränke einen gültigen amtlichen Altersnachweis zu verlangen. Kann der erforderliche Altersnachweis nicht erbracht werden oder ist das gesetzlich erforderliche Mindestalter nicht erreicht, wird die Abgabe der alkoholischen Getränke verweigert.

Wurde die Bestellung vorab bezahlt, kann eine Rückerstattung verweigert werden, wenn der Kunde im Bestellprozess ordnungsgemäss auf die Altersbeschränkung hingewiesen wurde und die verweigerte Abgabe auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand beruht. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

Die EVZ Gastro behält sich vor, die Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar alkoholisierte Personen zu verweigern, soweit dies aus gesetzlichen, sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.

20. Verhalten, Hausordnung und Sicherheitsbestimmungen

Kunden haben die geltenden Haus-, Sicherheits-, Stadion- und Veranstaltungsordnungen sowie die Weisungen des Personals, der Veranstaltungsleitung und der Sicherheits- und Ordnungskräfte zu beachten.

Die EVZ Gastro ist berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder sie aus den Räumlichkeiten beziehungsweise vom Veranstaltungsgelände zu weisen, wenn sie insbesondere:

  • gesetzliche Vorschriften missachten;
  • Sicherheitsbestimmungen verletzen;
  • den Betrieb erheblich stören;
  • Personal oder andere Gäste belästigen oder gefährden;
  • Einrichtungen beschädigen;
  • Anweisungen des zuständigen Personals nicht befolgen.

In solchen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen, sofern die Massnahme durch das Verhalten der betroffenen Person verursacht wurde. Das Mitbringen und Konsumieren eigener Speisen und Getränke ist nur mit vorheriger Zustimmung der EVZ Gastro zulässig.

21. Haftung

Die EVZ Gastro haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachen, nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

Die EVZ Gastro haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • vom Kunden verursachte Verspätungen;
  • falsche oder unvollständige Angaben des Kunden;
  • die Missachtung von Haus-, Sicherheits- oder Veranstaltungsordnungen;
  • die Missachtung von Weisungen des Personals oder der Sicherheitskräfte;
  • den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen;
  • Leistungen externer Anbieter, für welche die EVZ Gastro lediglich als Vermittlerin auftritt;
  • Störungen oder Ausfälle, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der EVZ Gastro liegen.

Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Wertgegenstände und persönliche Effekten übernimmt die EVZ Gastro keine Obhutspflicht, sofern deren Aufbewahrung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt in jedem Fall vorbehalten.

22. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der EVZ Gastro nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, informiert die EVZ Gastro den Kunden so früh wie möglich.

Als höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere:

  • Naturereignisse;
  • Feuer und Überschwemmungen;
  • Epidemien und Pandemien;
  • behördliche Anordnungen oder Verbote;
  • Krieg, Terrorismus und erhebliche Sicherheitsrisiken;
  • Streiks und Arbeitskonflikte;
  • erhebliche Betriebs- oder Infrastrukturstörungen;
  • länger dauernde Ausfälle der Energieversorgung;
  • Ausfälle von Kommunikations- oder Zahlungssystemen;
  • Störungen des öffentlichen Verkehrs;
  • andere Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs der EVZ Gastro.

Soweit möglich und zumutbar, bietet die EVZ Gastro einen Ersatztermin, eine Umbuchung, eine Gutschrift oder eine gleichwertige Ersatzleistung an.

Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für eine Vertragspartei unzumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich unwiderruflich angefallene Drittkosten können in Abzug gebracht werden, soweit dies im konkreten Vertragsverhältnis zulässig und angemessen ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz indirekter Schäden oder Folgeschäden, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

23. Rückerstattungen

Soweit ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, erfolgt diese grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das für die ursprüngliche Zahlung verwendet wurde.

Ist eine Rückerstattung über das ursprüngliche Zahlungsmittel nicht möglich, kann die EVZ Gastro vom Kunden die notwendigen Angaben für eine alternative Rückzahlung verlangen. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Zahlungsdienstleister und Zahlungsmethode bis zu zehn Werktage oder länger betragen. Auf die Bearbeitungszeiten externer Zahlungsdienstleister und Finanzinstitute hat die EVZ Gastro keinen Einfluss. Eine Rückerstattung gilt seitens der EVZ Gastro als erfolgt, sobald der entsprechende Zahlungsauftrag ordnungsgemäss ausgelöst wurde.

24. Beschwerden und Beanstandungen

Beschwerden und Beanstandungen betreffend Angebote, Reservationen, Bestellungen oder die Erbringung von Leistungen sind der EVZ Gastro möglichst zeitnah mitzuteilen.

Offensichtliche Mängel sind nach Möglichkeit unmittelbar vor Ort dem zuständigen Personal zu melden, damit die EVZ Gastro Gelegenheit erhält, den Mangel zu prüfen und eine angemessene Lösung anzubieten. Beschwerden können per E-Mail, telefonisch oder postalisch an die in Ziffer 1 aufgeführten Kontaktdaten gerichtet werden. Die EVZ Gastro wird die Beschwerde prüfen und dem Kunden so rasch wie möglich eine Rückmeldung zukommen lassen. Die verspätete Meldung eines Mangels kann die Beurteilung oder Behebung erschweren. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

25. Newsletter und Marketingkommunikation

Der Kunde kann sich freiwillig für den Newsletter oder andere Marketingkommunikation der EVZ Gastro anmelden. Die Anmeldung zum Newsletter ist von der Zustimmung zu diesen AGB zu trennen und für den Abschluss einer Reservation oder Bestellung nicht erforderlich. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Abmeldung kann insbesondere über den Abmeldelink im jeweiligen Newsletter oder durch eine Mitteilung an die EVZ Gastro erfolgen.

Notwendige Nachrichten im Zusammenhang mit einer Reservation, Bestellung, Zahlung oder Veranstaltung gelten nicht als Marketingkommunikation und können unabhängig von einer Newsletter-Anmeldung versandt werden.

26. Datenschutz

Die EVZ Gastro bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Reservationen, Bestellungen, Zahlungen, Veranstaltungen und der Erbringung ihrer Dienstleistungen nach Massgabe des anwendbaren schweizerischen Datenschutzrechts.

Personendaten können insbesondere an solche Dienstleister weitergegeben werden, die für die Vertragserfüllung, Zahlungsabwicklung, Kommunikation, IT-Infrastruktur, Reservation, Buchhaltung oder Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenbearbeitung, die Kategorien von Datenempfängern, allfällige Bekanntgaben ins Ausland sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der EVZ Gastro. Die Datenschutzerklärung bildet eine ergänzende Grundlage für die Datenbearbeitung, ist jedoch grundsätzlich nicht Bestandteil des Leistungsvertrags, soweit darin nichts anderes festgelegt wird. Schweizer Unternehmen müssen transparent darüber informieren, welche Personendaten sie bearbeiten, zu welchen Zwecken dies geschieht und welchen Empfängern die Daten gegebenenfalls bekanntgegeben werden. Eine separate, verständliche Datenschutzerklärung ist daher zusätzlich zu diesen AGB erforderlich.

27. Kommunikation und elektronische Mitteilungen

Die Kommunikation zwischen der EVZ Gastro und dem Kunden kann per E-Mail, SMS, über die verwendete Reservations- oder Bestellplattform oder über andere im Bestellprozess angegebene elektronische Kommunikationswege erfolgen.

Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie an die vom Kunden angegebene Kontaktadresse beziehungsweise Telefonnummer versandt wurden und keine Fehlermeldung eingegangen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten und den Eingang von Mitteilungen der EVZ Gastro in angemessener Weise zu überprüfen.

28. Werbung und Verwendung von Kennzeichen

Die Verwendung des Namens, der Firma, der Marken, Logos, Bilder oder sonstigen Kennzeichen der EVZ Gastro zu Werbe-, Publikations- oder kommerziellen Zwecken bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der EVZ Gastro.

Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen in Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, sozialen Medien, Werbemitteln und Veranstaltungsankündigungen.

Nicht erfasst sind sachlich zutreffende private Hinweise oder redaktionelle Berichterstattungen im gesetzlich zulässigen Umfang.

29. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame, ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Vertragslücke.

30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der EVZ Gastro und ihren Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Sitz der EVZ Gastro.

Stand: Oktober 2026

Generalsponsorin
Zuger Kantonalbank
Hauptsponsoren
Sika
Bossard
Binelli Group
Novartis
Glencore
Ottos